Sicherheits- & Gesundheits­schutz­koordination

Leistung

Pflicht des Bauherren

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen, Einrichtungen und Verwaltungen zu einem Mindestmaß an Prävention gegenüber Unfällen, Berufskrankheiten und Sachschäden. Mit dem neuen Arbeitsschutzgesetz wurden die Pflichten der Unternehmer und leitenden Mitarbeiter auch bezüglich der Dokumentation arbeitsbedingter Gefährdungen in § 5 neu gefasst.

Auf dem Wege der Rechtsverordnung entstand aus dem Arbeitsschutzgesetz mit Wirkung vom 10 Juni 1998 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). Hierdurch trägt nunmehr der Bauherr als Normadressat, neben den am Bau beteiligten Firmen, Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

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Jahrelange Erfahrung

Der Si-Ge-Plan

Unser Konzept verbindet eine unmittelbare Kundenorientierung mit dem Ziel eines sicheren Bauablaufes, unter Anwendung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Wir wissen, dass für Sie Zeit Geld ist. Deshalb bieten wir Ihnen bereits in der Projektphase unseren Service bei der Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes. Sie erhalten von uns eine aktuelle, vollständige Dokumentation in Form des erforderlichen SiGe-Planes rechtzeitig vor Baubeginn. Hierbei berücksichtigen wir alle gesetzlichen Mindestforderungen und kontaktieren die zuständigen Behörden.

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Leistung

Die Sicherheits­koordination

Die Sicherheitskoordination im Bauablauf wird von unseren erfahrenen Koordinatoren vor Ort durchgeführt sowie in Schrift und Bild dokumentiert. Die Ergebnisse werden mit dem Bauherrn bzw. Bauleiter intensiv beraten. Für alle gewonnenen Erkenntnisse gewährleisten wir vollständigen Datenschutz.

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Leistung

Das Ziel

Sie verfügen vor Baubeginn über eine aussagefähige, leicht verständliche Dokumentation in Form des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. Hinsichtlich der sich möglicherweise im Ablauf verändernden Baubedingungen sind Sie flexibel. Gegenüber der Arbeitsschutzverwaltung sind Sie stets aussagefähig und können den erforderlichen Nachweis führen. Ohne Kenntnis des Bauherrn wird nicht in den Baufortschritt eingegriffen.

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