Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen, Einrichtungen und Verwaltungen zu einem Mindestmaß an Prävention gegenüber Unfällen, Berufskrankheiten und Sachschäden. Mit dem neuen Arbeitsschutzgesetz wurden die Pflichten der Unternehmer und leitenden Mitarbeiter auch bezüglich der Dokumentation arbeitsbedingter Gefährdungen in § 5 neu gefasst.
Auf dem Wege der Rechtsverordnung entstand aus dem Arbeitsschutzgesetz mit Wirkung vom 10 Juni 1998 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). Hierdurch trägt nunmehr der Bauherr als Normadressat, neben den am Bau beteiligten Firmen, Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz.